Aktion Fischotterschutz gewinnt Prozess um Reusenfischerei.
Das Verwaltungsgericht Hannover bestätigte beim Prozess (31. Januar 2013) die Rechtsauffassung der Aktion Fischotterschutz e.V. in vollem Umfang: Bis zum Abschluss einer behördlichen Verträglichkeitsprüfung darf die Fischerei nur noch mit Reusen durchgeführt werden, die Vorrichtungen gegen das Ertrinken hochgradig gefährdeter Fischotter aufweisen. Vor dem Hintergrund der erheblichen Gefahr, die von gestellten Fischreusen für den Fischotter ausgehen, ist das ein grosser Erfolg für den Schutz des Wassermarders.
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