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Ein guter Tag für Fischotter am Steinhuder Meer

Aktion Fischotterschutz gewinnt Prozess um Reusenfischerei.

Das Verwaltungsgericht Hannover bestätigte beim  Prozess (31. Januar 2013) die Rechts­auf­fas­sung der Aktion Fischotterschutz e.V. in vollem Umfang: Bis zum Ab­schluss einer behördlichen Verträglichkeitsprüfung darf die Fischerei nur noch mit Reusen durchgeführt werden, die Vorrichtungen gegen das Er­trin­ken hoch­gra­dig gefährdeter Fischotter aufweisen. Vor dem Hintergrund der er­heb­lichen Gefahr, die von gestellten Fischreusen für den Fischotter ausgehen, ist das ein grosser Erfolg für den Schutz des Wassermarders.


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